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Netzanschluss

Netzanschluss Niederspannung

Anlage 1 Vollmacht eines für den Anschlussnehmer handelnden Vertreters (vom Anschlussnehmer beizufügen)

Änderung der Ergänzenden Bedingungen ab 01.01.2023

Die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH gibt bekannt, dass sich die Ergänzenden Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in der Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) mit Wirkung zum 01.01.2023 ändern.