Baukostenzuschuss
Auszug der AVBWasserV § 9 Abs. 1:
„Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, von den Anschlussnehmern einen angemessenen Baukostenzuschuss zur teilweisen Abdeckung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oderVerstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen zu verlangen, soweit sie sich ausschließlich dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss erfolgt."
Der Baukostenzuschuss beträgt im gesamten Netzgebiet der Freisinger Stadtwerke, Stand 01.10.2010:
netto | |
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je m² Grundstücksfläche für vorgelagerte Verteilungsanlagen | 1,08 € |
je m² Geschossfläche für vorgelagerte Verteilungsanlagen | 3,38 € |