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FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr

(vom 15.01.2021)

Ab dem 18. Januar 2021 ist das Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr in Bayern verpflichtend. Dies gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln als auch in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen.

Fahrgäste bis einschließlich 14 Jahre sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Schützen Sie sich und andere und bleiben Sie gesund! 

MVV-Hinweise für Fahrgäste zum Coronavirus

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