Netzzugang / Entgelte
Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag (Strom) gültig ab 01.04.2018
gemäß Beschluss der Bundenetzagentur vom 20.12.2017 (BK6-17-168) inkl. redaktioneller Änderungen vom 26.02.2018
- Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag (Strom)
- Anlage a - Preisblatt gültig ab 01.01.2021
- Anlage b - Kontaktdatenblatt ab 15.03.2020
- Anlage c - Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage d - Sperrauftrag
- Anlage e - Zuordnungsvereinbarung
Netzentgelte
- Preisblatt gültig ab 01.01.2020
- Preisblatt gültig ab 01.01.2021
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV gültig ab 01.01.2018
- Hochlastzeitfenster 2020 gem. § 19 Abs. 2, S. 1 StromNEV
- Hochlastzeitfenster 2021 gem. § 19 Abs. 2, S. 1 StromNEV
- Individuelle Netzentgelte 2020 gem. § 19 Abs. 3 StromNEV
- Individuelle Netzentgelte 2021 gem. § 19 Abs. 3 StromNEV
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom gültig ab 01.10.2017
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag
- Technische Mindestanforderungen Strom (TMA)
- Ansprechpartner - Wechselprozesse im Messwesen Strom ab 15.03.2020
Engpassmanagement
Gemäß § 15 Abs. 5 StromNZV sind Elektrizitätsverteinetzbetreiber zum Engpassmanagement verpflichtet.
Im Netzgebiet der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH bestehen keine Engpässe, die eine Bewirtschaftung der verfügbaren Leitungskapazitäten erforderlich machen. Die Verteilungsnetze Strom sind für die anfallenden Leistungsanforderungen ausreichend dimensioniert.
Information zum abweichenden Datenaustausch nach Tenor 5, BK6-06-009 (GPKE-Beschluss)
Im folgenden informieren wir über die Möglichkeit einer Vereinbarung zum abweichenden Datenaustausch bei den Prozessen Zählerstand-/Zählwertübermittlung, Stammdatenänderung, Netznutzungsabrechnung einschließlich der Übersendung von Zahlungsavisen gemäß Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität vom 11.07.2006, BK6-06-009 (GPKE-Beschluss)
Ab dem 1. Oktober 2010 bieten wir unseren Netznutzern an, die Datenmeldungen in den Prozessen Zählerstands-/Zählwertübermittlung, Stammdatenänderung und Netznutzungsabrechnung in anderen als von der Bundesnetzagentur in den Ziffer 1 und 3 des GPKE-Beschlusses vorgesehenen Formaten von uns zu erhalten.
Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen der Geschäftsprozesse Zählerstand-/Zählwertübermittlung und Stammdatenänderung anstelle der gemäß GPKE vorgegebenen Datenformate die Zählerstände für Ihre Kunden bzw. Änderungen der Stammdaten Ihrer Kunden per Email als Textdatei (.txt) in den nach GPKE geltenden Fristen übermittelt zu bekommen.
Ferner bieten wir Ihnen an, die Netznutzungsabrechnung anstatt im INVOIC-Format in Papierform zu übersenden und als Bestätigungsmeldung eine Bestätigung Ihrerseits per Email / per Telefax anstelle von INVOIC- bzw. REMADV-Meldungen zu akzeptieren.
Sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung, damit wir Ihnen die entsprechende Vereinbarung übersenden können. Nach ihrer Unterzeichnung wird diese Vereinbarung zum Bestandteil des Lieferantenrahmenvertrages. Andernfalls verbleibt es beim Datenaustausch auf Basis des EDIFACT-Standards gemäß den Ziffern 1, 3 des GPKE-Beschlusses.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gemäß veröffentlichter Anlage zum Lieferantenrahmenvertrag zur Verfügung.