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Aktuelle Informationen

Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) Nahwärmeversorgung Steinpark und Innenstadt und Angerstraße

Auf  Rechnungen für die Belieferung mit Fernwärme erhalten Sie Informationen zum CO2KostAufG für ihre Abnahmestelle. Den Energiegehalt der Brennstoffmenge, den Emissionsfaktor und die Brennstoffemission in kg CO2. Damit können Sie die Brennstoffemission pro Quadratmeter für ihre Immobilie berechnen. Mit dem Ergebnis können Sie der Anlage zum CO2KostAufG die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Mieter und Vermieter entnehmen. Das Co2KostaufG finden Sie unter Rechtsgrundlagen.

Beispiel Abrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023:
Brennstoffemission Gesamt 2.412 kg / 120 m2 Wohnfläche = 20,1 kg CO2 pro m2.
Dies ergibt laut Tabelle eine Aufteilung der Kosten von 80 Prozent für den Mieter und 20 Prozent für den Vermieter.
Pro Tonne (1.000 kg) CO2 liegen die Kosten laut Brennstoffemissionshandelsgesetz bei 30 Euro zzgl. Umsatzsteuer.
Entsprechend ergeben sich in diesem Beispiel für den Mieter 2.412 kg / 1.000 kg x 30 Euro x 0,8 = 57,89 Euro zzgl. Umsatzsteuer, für den Vermieter 2.412 kg / 1.000 kg x 30 Euro x 0,2 = 14,47 Euro zzgl. Umsatzsteuer.

Information zur Nahwärmeversorgung Steinpark und Innenstadt und Angerstraße

Entsprechend dem Erdgas-Wärme-Preisbremsegesetz, erhalten alle von uns mit Wärme versorgten Kunden, den aus Mitteln des Bundes finanzierten, gesetzlich vorgeschriebenen Entlastungsbetrag gutgeschrieben, sofern der Referenzpreis überschritten wird. Die tatsächlich kalkulierte Entlastung haben wir in der Rechnung nach dem 1. März 2023 berücksichtigt. Die Preisbremse endet zum 31.12.2023.

Die befristete Senkung der Umsatzsteuer von 7 %  auf die Belieferung mit Wärme endet zum 31.03.2024. 
Ab 01.04.2024 beträgt die Umsatzsteuer wieder 19 %. Es erfolgt keine Abschlagsänderung.

Information zur Fernwärmeversorgung der Fernwärme Freising GmbH (FFG)

Entsprechend dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz, erhalten alle von uns mit Wärme versorgten Kunden, den aus Mitteln des Bundes finanzierten, gesetzlich vorgeschriebenen Entlastungsbetrag gutgeschrieben, sofern der Referenzpreis überschritten wird. Die tatsächlich kalkulierte Entlastung wird in der nächsten Rechnung, nach dem 1. März 2023 berücksichtigt.

Die befristete Senkung der Umsatzsteuer von 7 % auf die Belieferung von Fernwärme endet zum 31.03.2024. 
Ab 01.04.2024 beträgt die Umsatzsteuer wieder 19 %.

Ansprechpartner 

Informationen zur Wärmeversorgung erhalten Sie von unserem Mitarbeiter Herrn Daschner unter Telefon 08161/183-333 oder über Kontakt

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