Unsere Tarife
Die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH ist der regionale Energieversorger vor Ort.
Mit unserer Erfahrung bieten wir die Möglichkeit, die benötigte Energie zu beziehen.
Wählen Sie selbst aus unserem Tarif- und Produktangebot.
Die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH ist der regionale Energieversorger vor Ort.
Mit unserer Erfahrung bieten wir die Möglichkeit, die benötigte Energie zu beziehen.
Wählen Sie selbst aus unserem Tarif- und Produktangebot.
Die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH bietet Ihnen mit RegionalGas die Möglichkeit, auch über die Grenzen des Freisinger Netzgebietes hinaus Erdgas zu beziehen.
Werden Sie Kunde der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH. Die Preise sind transparent, alle Steuern und Abgaben sind bereits enthalten. Sie beinhalten die gesetzlich festgelegte Energiesteuer in Höhe von 0,55 Ct/kWh, die Konzessionsabgabe in Höhe von derzeit 0,03 Ct/kWh, die CO2-Kosten nach BEHG und die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höe. Ändern sich dieses Steuersätze, ändern sich auch die Bruttopreise entsprechend.
Durch eine kurze Mindestvertragslaufzeit und kurze Kündigungsfristen sind Sie beim Erdgasbezug flexibel.
Das Angebot gilt nicht bundesweit, aber für einige Netzgebiete außerhalb von Freising. Wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner.
RegionalGas gültig ab 01.01.2021 mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh |
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Arbeitspreis | 5,10 | Cent/kWh |
Grundpreis | 12,90 | Euro/Monat |
Die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH bietet Erdgaskunden das Produkt ErdgasPlus an. Damit sind Sie unabhängig von Ihrem tatsächlichen Verbrauch jederzeit optimal versorgt. Zur Belieferung mit ErdgasPlus ist es notwendig, einen Lieferantrag auszufüllen, den Sie hier rechts auf der Seite herunterladen und ausdrucken können.
Die Zuordnung zu den Preisstufen erfolgt je nach Verbrauch pro Jahr automatisch mit der Abrechnung.
Die genannten Preise gelten nur im Netzgebiet der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH. Sie beinhalten die gesetzlich festgelegte Energiesteuer in Höhe von 0,55 Ct/kWh, die Konzessionsabgabe in Höhe von derzeit 0,03 Ct/kWh, die CO2-Kosten nach BEHG und die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (Nettopreise ohne Umsatzsteuer in Klammern). Ändern sich die Steuersätze, ändern sich auch die Bruttopreise entsprechend.
ErdgasPlus gültig ab 01.01.2021 |
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Preisstufen | Stufe I bis zu 28.000 kWh | Stufe II bis zu 100.000 kWh | Stufe III bis zu 600.000 kWh |
Arbeitspreis | 5,96 (5,01) Cent/kWh | 5,70 (4,79) Cent/kWh | 5,56 (4,67) Cent/kWh |
Grundpreis | 11,90 (10,00) Euro/Monat | 17,85 (15,00) Euro/Monat | 29,75 (25,00) Euro/Monat |
Grundversorgung
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Erdgaslieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Bekanntmachung zum 07.Mai 2007 gemäß § 115 Abs. 2 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli.2005.
Am 8. November 2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) in Kraft getreten.
Für Kunden, deren Gaslieferungsverträge nach dem 12. Juli 2005 in der Grundversorgung abgeschlossen worden sind, gelten die Regelungen der GasGVV mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger unmittelbar. Kunden, deren Gaslieferungsverträge vor dem 13. Juli 2005 in der Grundversorgung abgeschlossen worden sind, teilen wir hiermit mit, dass die Regelungen der Gasgrundversorgungsverordnung mit Wirkung vom auf diese Bekanntmachung folgenden Tag an gelten. Die Regelungen der GasGVV werden damit Bestandteil der bestehenden Gaslieferungsverträge in der Grundversorgung. Die für die Energielieferung geltende Verordnung sowie die Ergänzenden Bedingungen erhalten Sie auch im Kundenzentrum der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH oder hier im Internet.
Ersatzversorgung
Das neue Energiewirtschaftsgesetz regelt auch die "Ersatzversorgung mit Energie" für die Haushalts-, Gewerbe- und Landwirtschaftskunden. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederdrucknetz Erdgas bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. Erdgasbezug ohne Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung wird von der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH als Erdgaslieferant im Freisinger Netzgebiet durchgeführt. Die Preise und Bestimmungen der Ersatzversorgung entsprechen den aufgeführten Konditionen in der Grundversorgung.
Solange Sie keinen Erdgaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung (siehe Preise Grundversorgung) beliefert. Nach Ablauf der drei Monate erfolgt die Weiterbelieferung zu den Konditionen der Grundversorgung, sofern Sie sich nicht für einen anderen Erdgaslieferungsvertrag entschieden haben.
Gewerbe- bzw. Landwirtschaftskunden, die jährlich mehr als 10.000 Kilowattstunden (kWh) verbrauchen, werden wir rechtzeitig vor Ablauf der drei Monate einen Erdgaslieferungsvertrag zusenden.
Weitere Informationen erhalten Sie von unseren Mitarbeitern Telefon: 08161/183-0
oder über Kontakt
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