Unsere Tarife
Für die gesamte Stromlieferung an alle unsere Kunden in Freising und der Region beziehen die Freisinger Stadtwerke Strom, der garantiert zu 100 Prozent aus regenerativer Erzeugung stammt.
Haushaltskunden können im Netzgebiet der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden.
Aktuell bieten wir unsere Produkte RegionalStrom und RegionalStrom Natur für Neukunden außerhalb des Netzgebiets der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH an.
Gewerbekunden bis maximal 10.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch können im Netzgebiet der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden, mit einem Verbrauch über 10.000 Kilowattstunden pro Jahr setzen sich bitte telefonisch oder per Email mit unserem Vertrieb in Verbindung.
Für alle Kunden in Freising
Die Grundversorgung
- Auftrag Grundversorgung pdf 0.6MB
- Stromkennzeichnung
Jeder Haushalt hat einen Anspruch auf Grundversorgung. Diese wird vom Grundversorger, dem Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Kunden im Netzgebiet mit Strom versorgt, geliefert. Gesetzliche Grundlage ist die Grundversorgungsverordnung. Die Grundversorgung stellt sicher, dass jeder Haushalt von der ersten Minute an mit Strom versorgt wird, sofern nicht vorab ein anderer Versorgungsvertrag wirksam angemeldet wurde. Die Bedingungen, Preise und ergänzenden Bedingungen bei der Grundversorgung werden vom Grundversorger entsprechend der Grundversorgungsverordnung festgelegt und veröffentlicht. Ein Wechsel aus der Grundversorgung ist jederzeit mit einer kurzen Frist von zwei Wochen möglich.
Preisblatt ab 01.07.2023
Preisblatt ab 01.01.2023
Die Ersatzversorgung
Zudem stellt der Grundversorger die Ersatzversorgung sicher, falls ein anderes Energieunternehmen seine Versorgung unerwartet einstellt.
Ersatzversorgung im Sinne des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, wenn Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Belieferung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung i. S. d. § 38 EnWG erfolgt für maximal drei Monate zu den öffentlich bekannt gemachten Konditionen der Ersatzversorgung.
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.03.2024 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.03.2024 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.02.2024 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.02.2024 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.01.2024 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.01.2024 pdf 0.1MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.12.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.12.2023 pdf 0.1MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.11.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.11.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.10.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.10.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.09.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.09.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.08.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.08.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.07.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.07.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.06.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.06.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.05.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.05.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.04.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.04.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.03.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.03.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.02.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.02.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.01.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.01.2023 pdf 0.2MB
Für alle Kunden außerhalb von Freising
RegionalStrom/RegionalStrom Natur
- Auftrag RegionalStrom / RegionalStrom Natur pdf 1.1MB
- Stromkennzeichnung
- Flyer RegionalStrom pdf 0.9MB
Die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH bietet Ihnen mit RegionalStrom die Möglichkeit, auch über die Grenzen des Freisinger Netzgebiets hinaus Strom zu beziehen.
Werden Sie Kunde der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH. Die Preise sind transparent, alle Steuern und Abgaben sind bereits enthalten.
Die gesamte Strommenge stammt beim RegionalStrom aus regenerativer Erzeugung.
Mit unserem RegionalStrom Natur besteht die Möglichkeit einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten und Strom zu beziehen, der garantiert in einer bestimmten Region erzeugt wird. Der aus Wasserkraft erzeugte Strom stammt aus Wasserkraftwerken in Bayern. Ein TÜV-Zertifikat garantiert die Herkunft der für diesen Strom bereitgestellten Energiemengen.
Durch eine kurze Mindestvertragslaufzeit und kurze Kündigungsfristen sind Sie beim Strombezug flexibel.
Das Angebot gilt nicht bundesweit, aber für einige Netzgebiete außerhalb von Freising. Wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner.
RegionalStrom | ||
gültig ab 01.07.2023 | ||
Arbeitspreis | 35,54 | Cent/kWh |
Grundpreis | 8,70 | Euro/Monat |
RegionalStrom Natur aus 100 % Wasserkraft |
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gültig ab 01.07.2023 | ||
Arbeitspreis | 36,24 | Cent/kWh |
Grundpreis | 8,70 | Euro/Monat |
Die angegebenen Preise sind Bruttopreise. Sie enthalten folgende Kostenbestandteile. Die Stromsteuer in Höhe von derzeit 2,05 Ct/kWh, die Konzessionsabgabe in der jeweils gültigen Höhe, die KWKG-Umlage nach § 12 EnWG i. V. m. § 26 KWKG in Höhe von derzeit 0,275 Ct/kWh, die Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV in Höhe von derzeit 0,643 Ct/kWh, die Offshore-Netzumlage nach § 12 EnFG i. V. m. § 17f EnWG in Höhe von derzeit 0,656 Ct/kWh, die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 EnWG (Die Kosten, die mit der Wasserstoffumlage ausgeglichen werden sollen, werden derzeit in die Umlage nach § 19 StromNEV eingerechnet), das Netzentgelt und das Entgelt für Messstellenbetrieb in der jeweils gültigen Höhe sowie die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, derzeit 19 %. Ändern sich diese Steuersätze, ändern sich die Bruttopreise entsprechend (Stand 31.12.2023).